Begriff Leasing und Mietkauf:
Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber bezahlt wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Die steuerliche Zuordnung wird in Deutschland durch die Leasing-Erlasse des Bundesministeriums für Finanzen geregelt, wobei zwischen Mobilien-Erlassen und Immobilien-Erlassen unterschieden wird. Mietkauf und Leasing werden abgegrenzt.
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